Woodland Adventures Wilderness School
Inh. Kim-Julian Bomrich-Huber
Ostring 25
67105 Schifferstadt
Mobil: 0157 / 88445033
§1 Anmeldung
- Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt in schriftlicher Form. Sobald die Teilnahme durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde, ist der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn Zweifel an den allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind (Mindestalter, psychische / physische Belastbarkeit). Den Entschluss teilt der Veranstalter dem Teilnehmenden in schriftlicher Form mit.
§2 Zahlungsmodalitäten
a. Allgemeines
- Der in Rechnung gestellte Betrag wird dem Kunden via digitaler Rechnung bescheinigt. Der zu zahlende Betrag ist auf das dort angegebene Konto innerhalb von 10 Tage ab Buchungsbestätigung zu bezahlen.
- Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
- Die Ratenstaffelung gestaltet sich wie folgt:
- Rate entspricht der Anzahlung in Höhe von 40% der Gesamtgebühren.
- Rate 30 % der Gesamtgebühren.
- Rate 30 % der Gesamtgebühren.
- Die Ratenstaffelung gestaltet sich wie folgt:
b. Workshops
- Die Rechnung wird bei Beginn des Workshops bindend.
- Der Rechnungsbetrag wird im Vorfeld des Kurses / Workshops mit dem Kunden festgelegt und ist rechtlich bindend.
- Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Basiskosten für die Durchführung des Kurses / Workshops
- Fahrtkostenpauschale, je nach Entfernung
- Kosten für die Anschaffung von zusätzlichem Material
- Spätere Preisverhandlungen bei Workshops, aus welchen Gründen auch immer, unterliegen der Kulanz des Veranstalters.
- Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen auf das auf der Rechnung vermerkte Konto zu überweisen. Barzahlung ist potenziell möglich und wird durch Quittung bestätigt.
- Bei Zahlungsversäumnis behält sich der Veranstalter das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
- Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
c. Kurse
- Die Kursgebühren sind Fixgebühren und unterliegen keiner Absprachemöglichkeit.
- Kursgebühren sind im Vorfeld bei der Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung, zu entrichten. Die Kontoinformation entnehmen Sie bitte der Buchungs- und Teilnahmebestätigung.
- Nur die vollständige Überweisung führt zu einer Teilnahmemöglichkeit. Bei unvollständiger oder ausstehender Zahlung gibt der Veranstalter explizit keine Teilnahmemöglichkeit.
§3 Planung und vorherige Absprachen (Workshops)
- Um in Vorfeld eine reibungslose Planung zu gewährleisten, ist es ratsam, dass der Kunde dem Veranstalter den Zugang zu dem Ort gewährt, an dem der Workshop stattfinden wird, damit dieser sich einen Überblick verschaffen kann.
- Sollte der Workshop auf öffentlichem Grund stattfinden oder im Besitz anderer Personen sein, so ist eine gemeinsame Begehung der Örtlichkeit wünschenswert, um gemeinsame Absprachen treffen zu können.
- Dabei ist es ausreichend, wenn der Kunde bei der Begehung anwesend ist. Sollte der Eigentümer / Besitzer des Grundes ebenfalls Zeit und Interesse haben, ist die Teilnahme an der Begehung sehr willkommen.
§4 Rücktritt des Teilnehmers
- Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen und muss dem Veranstalter vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- Nach erfolgter verbindlicher Buchung eines Kurses / Workshops ist folgende Staffelung der Einbehaltung des Leistungsentgeltes bei Stornierung bzw. Absage gültig:
- bis 60 Tage vor Kursbeginn 20 %
- bis 21 Tage vor Kursbeginn 60 %
- bis 07 Tage vor Kursbeginn 80 %
- darauffolgende Tage 100 %
- Wenn Teilnehmer*innen ihren Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen, hat der Veranstalter die Berechtigung vom Vertrag zurückzutreten.
§5 Versäumnisse auf Seiten des Kunden
- Sollte der Kunde versäumen, die notwendigen Genehmigungen beim jeweiligen Besitzer des Veranstaltungsortes einzuholen, erlöschen die Kurs- / Workshop-Inhalte, welche genehmigungspflichtig sind, automatisch.
- Sollte es auf Grund von Versäumnissen des Kunden zu Komplikationen kommen, die dem Veranstalter nicht im Vorfeld des Kurses / Workshops mitgeteilt wurden, behält sich dieser das Recht vor, eventuell entstandene (finanzielle) Schäden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung zu stellen und ggf. rechtlich geltend zu machen.
§6 Rücktritt durch den Veranstalter
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor. bis zwei Wochen vor Kurstermin vom Vertrag zurückzutreten, sollte es absehbar sein, dass die Durchführung eines Workshops oder Kurses nicht in Kosten-Nutzen-Relation steht und die Unkosten für den Veranstalter höher sind als die Einnahmen aus den Workshop- und Kursgebühren.
- Aufgrund einer Erkrankung des Veranstalters kann der Veranstalter auch ohne Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter verpflichtet sich dies den Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen.
- In jedem Fall eines Rücktritts des Veranstalters vom Vertrag wird den Teilnehmer*innen der volle bereits bezahlte Kursbeitrag zurückerstattet.
- Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
- Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen.
§7 Ausschluss von Teilnehmer*innen
- Teilnehmer*innen, die durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Menschen verachtendes oder extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer*innen, welche den Kurs in anderer Art und Weise zu stören versuchen oder den Sicherheitsanweisungen und Ermahnungen zuwiderhandeln bzw. diese missachten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Ausschluss aus dem Kurs erfolgen.
- Auch die mutwillige Gefährdung des eigenen, wie des Lebens anderer Kursteilnehmer*innen und/oder des Veranstalters können zu einem Ausschluss führen.
- Drogenkonsum jeglicher Art unmittelbar vor oder während eines Kurses / Workshops führt automatisch zum Erlöschen jeglichen Anspruchs auf Teilnahme.
- In allen genannten Fällen besteht für störende Teilnehmer*innen kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
§8 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter verpflichtet sich, sein Wissen nach bestem Wissen und Gewissen weiterzugeben, dabei auf schädliches Verhalten gegenüber der Gruppe und sich selbst zu verzichten, keine Risiken einzugehen und jederzeit für die Sicherheit der Teilnehmer*innen zu sorgen.
- Woodland Adventures übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die im Nachgang des Kurses / Workshops bei den Teilnehmer*innen auftreten, wenn diese das Vermittelte umsetzen. Dies tun sie ausdrücklich auf eigenen Wunsch, durch eigenen Willen und auf eigene Gefahr hin. Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass ein Kurs / Workshop kein Ersatz für jahrelanges Training ist und somit kein Anspruch auf Vollständigkeit abgleitet werden kann. Sollte es sich bei den Teilnehmer*innen um Minderjährige handeln, so gilt der rechtliche Grundsatz: Eltern haften für ihre Kinder.
- Eine Schadenersatzforderung gegenüber Woodland Adventures nach dem Kurs / Workshop ist ausgeschlossen.
§9 Haftung für Ausrüstungsgegenstände
- Woodland Adventures haftet explizit nicht für eventuelle Schäden an der privaten Ausrüstung der Teilnehmer*innen, die im Zusammenhang mit dem Kurs / Workshop verwendet wird, da diese Schäden auf den Missbrauch oder auf die falsche Handhabung der Ausrüstung zurückzuführen sein wird oder Verschleißerscheinungen darstellen. Auch für etwaigen Verlust von Ausrüstung haften allein die Teilnehmer*innen. Nur das Schulen des richtigen Umgangs mit der vorhandenen und notwendigen Ausrüstung obliegt dem Veranstalter.
- Bei grob fahrlässiger oder bewusster Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, die im Kurs eingeschlossen sind, haften die Teilnehmenden in vollem Umfang.
§10 Nicht in Anspruch genommene Leistung(en)
Wird eine Leistung nicht angetreten und / oder infolge vorzeitiger Abreise / Abbruch und / oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) abgebrochen, ist dies Privatsache. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht und liegt in der Kulanz des Veranstalters.
§11 Kündigung des Veranstalters bei höherer Gewalt oder unverschuldeter Leistungsausfall
- Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, die Durchführung eines Kurses / Workshops erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können Veranstaltungsteilnehmer*innen wie auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die gezahlten Gebühren werden rückerstattet, Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
- Bedingen Unfall / Unwetter, eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmer*innen eine Abweichung vom geplanten Kursverlauf, so haben ärztliche Versorgung, Bergung und Evakuierung Vorrang vor geplanten Abläufen des Kurses.
- Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückführung gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Es ergeben sich keinerlei Ansprüche seitens der Teilnehmer*innen.
- Sonstige unverschuldete Leistungsausfälle oder -beeinträchtigungen wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes aufgrund von Witterungseinflüssen, die Absage oder der Abbruch von Veranstaltungen aus unvorhersehbaren Gründen wie Geländesperrungen aufgrund von Waldbrandgefahr, Jagd etc. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch des Anbieters. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.
- Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der beschriebenen Leistungen müssen innerhalb 4 Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.
§12 Bild-, Video- und Tonrechte
- Sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das vom Veranstalter während der Veranstaltung produziert wird (z.B Fotos, Videos. Tonmitschnitte usw.), werden von den Teilnehmer*innen auf den Veranstalter übertragen.
- Produziertes Material darf vom Veranstalter ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden.
- Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen.
- Sämtliche Ansprüche der Kursteilnehmer*innen sind abgegolten.
- Haben Kursteilnehmer*innen ein persönliches Anliegen, dass genanntes Bild-, Video- und Tonmaterial nicht verwendet werden soll, kann dies mit dem Veranstalter besprochen werden. Teilnehmer*innen haben bis maximal 14 Tage nach Durchführung des Kurses / Workshops Zeit, dieses Anliegen geltend zu machen, tun sie dies nicht, gelten vorgenannten Richtlinien.
- Durch ihre Unterschrift auf dem Formblatt „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“ bestätigen die Teilnehmenden diese Regelungen.
§13 Hygiene
- Aufgrund der natürlichen Umgebung im Outdoorbereich erfolgt die Verpflegung auf einfachem Niveau.
- Es werden Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit und die Verderblichkeit von Lebensmitteln beachtet.
- Es kann vorkommen, dass hygienische Standards, Anforderungen wie auch Esskultur und Zubereitung nicht immer eingehalten werden können. Durch den Aufbau von eigenen Nachtlagern oder die Übernachtung in einem Gemeinschaftszelt können die gewohnten Sanitäranlagen nicht eingehalten werden. Es besteht keine Haftung seitens des Veranstalters.
§14 Feuer auf (Fremd-)Eigentum im Rahmen von Kursen / Workshops
- Der Kunde erklärt im Vorfeld, sofern er Eigentümer / Besitzer des Grundes ist, auf dem der Kurs / Workshop stattfindet, dass zum Zwecke der Demonstration, Übung und Gemeinschaftsbildung Feuer auf seinem Grund und Boden entzündet werden kann. Dies erfolgt an einem vom Eigentümer zugewiesenen Ort innerhalb seines Grundes und nach Maßgabe der jeweiligen Wald-/Wiesenbrandstufe.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den zugewiesenen Ort kurzfristig und nach Absprache mit dem Eigentümer zu ändern, sollte die Stelle nicht den gängigen Bestimmungen entsprechen oder anderweitig ungeeignet erscheinen. Weiterhin behält er sich das Recht vor, auf Feuer zu verzichten, sollten die Gegebenheiten als unpassend beurteilt werden oder die Wald-/Wiesenbrandstufe zu hoch sein. Dies gilt auch, wenn Feuer ausdrücklich als Inhalt des Kurses / Workshops vereinbart wurde.
- Der Veranstalter wird zu keiner Zeit ein Risiko im Umgang mit Feuer eingehen. Für die falsche Handhabung eines Feuers und die daraus resultierenden Schäden (an Grund und Boden) ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen.
- Der Besitzer erklärt sich bereit, Totholz zum Bau von Shelter, Kochsystemen und dergleichen zur Nutzung bereitzustellen. Auch dies geschieht nur in Absprache mit dem Kunden und ggf. an den von ihm zugewiesenen Orten und Plätzen.
- Sollte der Kunde nicht Eigentümer / Besitzer des Grundes sein, auf dem das Kurs / der Workshop angeboten wird, so erklärt er sich bereit, im Vorfeld die notwendigen rechtlich bindenden Genehmigungen bei dem / den Besitzer*Innen des Grundes einzuholen (Kommune, Privatleute).
§15 Bauten im Rahmen von Kursen / Workshops
- Das BWaldG und jeweilige LWaldG sind bindend und zwingend einzuhalten.
- Bauten jedweder Art (Shelter, Reflektoren, Kochsysteme, „Luxus“-Basteleien u.ä.) werden nach Beendigung des Kurses / Workshops entsprechend der geltenden BWaldG- und LWaldG-Regelungen durch die Teilnehmer*innen wieder abgebaut, sodass keine Gefahr für den Wildtierbestand und etwaige andere Besucher davon ausgehen kann.
- Diese Regelung kann nach Absprache entfallen, sofern der Kunde Eigentümer / Besitzer des Grundes ist, auf dem der Kurs / Workshop stattfindet. Dabei übernimmt der Kunde die Fürsorgepflicht für den Wildtierbestand und weitere Besucher seines Grundes. Der Veranstalter übernimmt, für im Nachhinein durch übriggebliebene Bauten o.ä. entstandene Schäden jeglicher Art, ausdrücklich keine Haftung.
- Der Abbau erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Kurs / Workshop.
§16 Sicherheitsaspekte und -regelungen
- Den Anweisungen des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer*Innen vom Kurs / Workshop jederzeit auszuschließen, sollten diese grobfahrlässig gegen die Anweisungen des Veranstalters handeln und / oder die Gruppe in unnötige und vermeidbare Gefahr bringen. Gleiches gilt für den Fall, dass TeilnehmerInnen offensichtlich Drogen konsumiert haben. Hierbei spielt die Art der Droge keine Rolle, da davon ausgegangen werden muss, dass der Konsum zu einem Risiko für Leib und Leben führt. Drogenkonsum jeglicher Art während eines Kurses / Workshops führt ebenfalls zu einem sofortigen Ausschluss bei allen weiteren Aktivitäten.
- Der Konsum von Alkohol ist auf eigene Gefahr ab 17 Jahre nach Beendigung des Tagesprogramms gestattet. Die Teilnehmenden tragen selbst dafür Sorge gewünschte Getränke mitzubringen und in Maßen zu konsumieren. Maßloser Konsum bis hin zu Besäufnissen werden nach §7 Abs. c. mit sofortigem Ausschluss geahndet.
- Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Kurs / den Workshop jederzeit abzubrechen, gemäß §7 , sollte die Gruppe grobfahrlässig gegen die Anweisungen des Veranstalters verstoßen.
- Sollte die Gruppe aus Minderjährigen bestehen, die im Rahmen von Projekttagen, Schulausflügen, Schullandheimaufenthalten und dergleichen von externen Aufsichtspersonen (Lehrer, Erzieher) mitbeaufsichtigt werden, tragen die Aufsichtspersonen ebenso die Verantwortung, dass den Anweisungen des Veranstalters folgegeleistet wird, wie der Veranstalter selbst. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder zu den Kursen / Workshops begleiten und in Absprache mit dem Veranstalter schriftlich als Aufsichtspersonen benannt wurden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer*Innen vom Kurs / Workshop jederzeit auszuschließen, sollten diese grobfahrlässig gegen die Anweisungen des Veranstalters handeln und / oder die Gruppe in unnötige und vermeidbare Gefahr bringen. Gleiches gilt für den Fall, dass TeilnehmerInnen offensichtlich Drogen konsumiert haben. Hierbei spielt die Art der Droge keine Rolle, da davon ausgegangen werden muss, dass der Konsum zu einem Risiko für Leib und Leben führt. Drogenkonsum jeglicher Art während eines Kurses / Workshops führt ebenfalls zu einem sofortigen Ausschluss bei allen weiteren Aktivitäten.
§17 Anschaffungen für Kurse / Workshops auf Kundenwunsch
Der Veranstalter erklärt sich bereit, in einem gewissen Rahmen notwendige Anschaffungen an Ausrüstung und dergleichen für Kurse / Workshops zu tätigen. Diese erfolgen in Absprache mit dem Kunden. Sollte der Kunde Interesse daran haben, die erworbene Ausrüstung nach dem Kurs / Workshop weiterhin zu nutzen, so wird ihm diese in voller Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde die Ausrüstung nicht weiterhin nutzen wollen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, sie dem Kunden in Teilen in Rechnung zu stellen, sofern er keinen Nutzen davon hat und / oder sie einen Kaufpreis von 20,- € übersteigt.
§18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen / nichtigen Bestimmungen werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen / nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
§19 Datenschutz / Vertrauliche Informationen
- Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden nur zu vertraulichen Zwecken aufgenommen und verarbeitet.
- Der Veranstalter verpflichtet sich dazu diese Daten gegen jeden unbefugten Zugriff zu sichern und nur nach Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
- Ein Verkauf der Daten an Dritte wird kategorisch abgelehnt.
- Die Speicherfirst der Daten auf digitalen Medien beträgt 30 Tage für Rückfragen, Reklamationen oder erneuter Kontaktaufnahme aus sonstigen Gründen.
- Bilder- Video- und Tonmaterial werden anonymisiert gespeichert, d.h. es werden sich keine persönlichen Daten in den Dateinamen finden lassen. Für Gesagtes oder Getanes auf Videoaufnahmen ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen.
§20 Streitbeilegung gemäß §36 Abs. 1 Ziffer 1 VSBG
- Wir sind weder verpflichtet noch gewillt an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.